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| | ====Grundbesitz und dazugehörige Rechte==== | | ====Grundbesitz und dazugehörige Rechte==== |
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| − | Zum Grundvermögen gehören Grundstücke (auch im Ausland), Wohnungseigentum, Miteigentumsanteile an Grundstücken oder Eigentumswohnungen und sonstige grundstücksgleiche Rechte, z.B. Erbbau- und Nießbrauchsrechte. | + | Zum Grundvermögen gehören [[Grundstück]]e (auch im Ausland), Wohnungseigentum, Miteigentumsanteile an Grundstücken oder Eigentumswohnungen und sonstige grundstücksgleiche Rechte, z.B. Erbbau- und Nießbrauchsrechte. |
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| | Anzugeben sind Lage (Adresse), Grundbuchbezeichnung (Gemarkung, Flurstück usw.), Grundstücksfläche, Art der Bebauung (Ein-, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt usw.), ob vom Betreuten (oder dem Ehegatten oder den Kindern selbst bewohnt), bei Häusern und Wohnungen auch Wohnfläche in qm; bei Miteigentum den Eigentumsanteil des Betreuten. Bei unbebauten Grundstücken sind auch Angaben über die Nutzungsart (z.B. Waldfläche, Landwirtschaftliche Fläche) und die Bebaubarkeit (Bauland, Bauerwartungsland usw.) zu machen, die bei den örtlichen Baubehörden erfragt werden kann. | | Anzugeben sind Lage (Adresse), Grundbuchbezeichnung (Gemarkung, Flurstück usw.), Grundstücksfläche, Art der Bebauung (Ein-, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt usw.), ob vom Betreuten (oder dem Ehegatten oder den Kindern selbst bewohnt), bei Häusern und Wohnungen auch Wohnfläche in qm; bei Miteigentum den Eigentumsanteil des Betreuten. Bei unbebauten Grundstücken sind auch Angaben über die Nutzungsart (z.B. Waldfläche, Landwirtschaftliche Fläche) und die Bebaubarkeit (Bauland, Bauerwartungsland usw.) zu machen, die bei den örtlichen Baubehörden erfragt werden kann. |
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| − | Die auf dem Grundstück eingetragenen Belastungen (Hypotheken, Grundschulden) sind unter den Passiva einzutragen. | + | Die auf dem [[Grundstück]] eingetragenen Belastungen (Hypotheken, Grundschulden) sind unter den Passiva einzutragen. |
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| | Soweit bekannt, sollte auch der Wert des Grundbesitzes angegeben werden. Meistens ist der aktuelle Verkehrswert nicht bekannt, insbesondere wenn das Grundstück vor langer Zeit erworben oder bebaut wurde. Der Bodenwert kann beim Vermessungs- und Katasteramt der Gemeinde erfragt werden. Anhaltspunkte für den Gebäudewert kann der Brandversicherungswert sein, der von der Versicherungsanstalt erfragt werden kann. | | Soweit bekannt, sollte auch der Wert des Grundbesitzes angegeben werden. Meistens ist der aktuelle Verkehrswert nicht bekannt, insbesondere wenn das Grundstück vor langer Zeit erworben oder bebaut wurde. Der Bodenwert kann beim Vermessungs- und Katasteramt der Gemeinde erfragt werden. Anhaltspunkte für den Gebäudewert kann der Brandversicherungswert sein, der von der Versicherungsanstalt erfragt werden kann. |
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| − | Dinglich abgesicherte Ansprüche sind ebenfalls anzugeben. Dies sind in der Praxis z.B. Wohnrechte, Nießbrauch- oder Leibrentenansprüche, Rentenabfindungen als Gegenleistung für die Übertragung einer Geschäftsbeteiligung oder Altenteilsrechte anlässlich der Hofübergabe. Angegeben werden müssen der Schuldner der Leistung, die zugrunde liegende Vereinbarung, die grundbuchmäßige Bezeichnung des Sicherungsobjekts, die Höhe der Zahlungen und die Zahlungsweise. Außerdem ist anzugeben, ob Wohnrechte entgeltlich oder unentgeltlich bestehen, ob sie nur persönlich ausgeübt werden oder Dritten überlassen werden dürfen. Für die Kapitalisierung solcher Rechte ist der Jahreswert der Ausgangswert. | + | Dinglich abgesicherte Ansprüche sind ebenfalls anzugeben. Dies sind in der Praxis z.B. Wohnrechte, Nießbrauch- oder Leibrentenansprüche, Rentenabfindungen als Gegenleistung für die Übertragung einer Geschäftsbeteiligung oder Altenteilsrechte anlässlich der Hofübergabe. Angegeben werden müssen der Schuldner der Leistung, die zugrunde liegende Vereinbarung, die grundbuchmäßige Bezeichnung des Sicherungsobjekts, die Höhe der Zahlungen und die Zahlungsweise. Außerdem ist anzugeben, ob Wohnrechte entgeltlich oder unentgeltlich bestehen, ob sie nur persönlich ausgeübt werden oder Dritten überlassen werden dürfen. Für die Kapitalisierung solcher Rechte ist der Jahreswert der Ausgangswert. |
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| | ====Erwerbsgeschäfte==== | | ====Erwerbsgeschäfte==== |