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| | ==Vertretungsmacht== | | ==Vertretungsmacht== |
| − | Die Vertretungsmacht bedeutet die Befugnis des Handelnden, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen handeln zu können. Sie kann auf eine Willenserklärung des Vertretenen, die sogenannte Bevollmächtigung gemäß § 167 BGB zurückgehen. Ihr Ergebnis ist die Vollmacht im Unterschied zur gesetzlichen Vertretungsmacht wie beim Betreuer. | + | Die [[Vertretungsbefugnis|Vertretungsmacht]] bedeutet die Befugnis des Handelnden, mit Wirkung für und gegen den Vertretenen handeln zu können. Sie kann auf eine Willenserklärung des Vertretenen, die sogenannte Bevollmächtigung gemäß § 167 BGB zurückgehen. Ihr Ergebnis ist die Vollmacht im Unterschied zur gesetzlichen Vertretungsmacht wie beim Betreuer. |
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| − | Mit der Vollmacht kann auch der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt werden. Eine häufige Form ist die Bankvollmacht, die auch eine Vorsorgemaßnahme für die Wechselfälle des Lebens sein kann. | + | Mit der Vollmacht kann auch der Umfang der Vertretungsmacht bestimmt werden. Eine häufige Form ist die Bankvollmacht, die auch eine Vorsorgemaßnahme für die Wechselfälle des Lebens sein kann. |
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| | ==Bankvollmacht== | | ==Bankvollmacht== |
| − | Mit der schriftlichen Bankvollmacht wird eine Person des Vertrauens ohne jede Einschränkung oder bis zu einem bestimmten monatlichen Geldbetrag vom Kontoinhaber bevollmächtigt, über ein bestimmtes (fremdes) [[Girokonto]] zu verfügen. Auf der schriftlichen Vollmacht soll auch der Zeitpunkt des Erlöschens der Vollmacht angegeben werden. | + | Mit der schriftlichen Bankvollmacht wird eine [[Person des Vertrauens]] ohne jede Einschränkung oder bis zu einem bestimmten monatlichen Geldbetrag vom Kontoinhaber bevollmächtigt, über ein bestimmtes (fremdes) [[Girokonto]] zu verfügen. Auf der schriftlichen Vollmacht soll auch der Zeitpunkt des Erlöschens der Vollmacht angegeben werden. |
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| | Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet. | | Die Bankvollmacht, die erst ab dem Tod oder bei eingetretener [[Geschäftsunfähigkeit]] Gültigkeit erlangt, wird heute als [[Vorsorgevollmacht]] bezeichnet. |
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| | * [[Alltagsgeschäfte]] | | * [[Alltagsgeschäfte]] |
| | * [[Arbeitsvertrag]] | | * [[Arbeitsvertrag]] |
| − | * [[Anlagegeld]] | + | * [[Anlagegeld]], [[Verfügungsgeld]] |
| | * [[Mündelgeld]] = alte Bezeichnung | | * [[Mündelgeld]] = alte Bezeichnung |
| − | * [[Gesetzliche Vertretung]] | + | * [[Gesetzliche Vertretung]], [[gesetzlicher Vertreter]], [[Angehörigenvertretungsrecht]] |
| − | * [[gesetzlicher Vertreter]]
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| − | * [[Angehörigenvertretungsrecht]]
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| | * [[Ehegatte als Betreuer]] | | * [[Ehegatte als Betreuer]] |
| | * [[Trennungsgebot]] | | * [[Trennungsgebot]] |
| − | * [[Vorsorgevollmacht]] | + | * [[Vorsorgevollmacht]], [[Vollmachtswiderruf]] |
| − | * [[Vollmachtswiderruf]]
| + | * [[Vermögenssorge]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Schuldnerverzeichnis]] |
| − | * [[Vermögenssorge]] | + | * [[e-Rechnung]], [[Rechnungslegung]] |
| − | * [[Checkliste Vermögenssorge]] | + | |
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| | + | [[Kategorie:Vermögenssorge]] |