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Rechtsprechung:
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==[[Gesetzgebung]]==
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Die Durchsetzung der Ausreisepflicht (= Abschiebung) für aufenthaltsunberechtigte AusländerInnen in Deutschland ist im Abschnitt 2 des 5. Kapitels des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) geregelt. Dieses Gesetz vom 30.07.2004 ersetzte das frühere Ausländergesetz (AuslG), das nach der deutschen Wiedervereinigung am 01.01.1991 in Kraft getreten war.
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Das deutsche Aufenthaltsgesetz dient auch der Umsetzung von zahlreichen Europäischen Richtlinien in Deutschland zur allmählichen Angleichung des vielsprachigen gemeinsamen europäischen Rechtsraumes. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht wird in den §§ 57 bis 62d AufenthG gesetzlich geregelt.
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==[[Rechtsprechung]]==
    
'''OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2004, 18 A 2192/04''':
 
'''OVG NRW, Beschluss vom 25.06.2004, 18 A 2192/04''':
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