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==Berechtigung zur Datenverarbeitung==
 
==Berechtigung zur Datenverarbeitung==
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur in den Fällen zulässig, in denen das Gesetz sie ausdrücklich erlaubt. Die Erlaubnistatbestände sind für normale personenbezogene Daten in Art. 6 DSGVO geregelt. Es reicht dabei, wenn eine der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist.
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur in den Fällen zulässig, in denen das Gesetz sie ausdrücklich erlaubt (siehe: [[Gesundheitsdatennutzungsgesetz]] 2024). Die Erlaubnistatbestände sind für normale personenbezogene Daten in Art. 6 DSGVO geregelt. Es reicht dabei, wenn eine der nachstehend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt ist.
    
*a) Die betroffene Person hat eine wirksame Einwilligung gegeben;
 
*a) Die betroffene Person hat eine wirksame Einwilligung gegeben;
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