Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung des Betroffenen wird dagegen allgemein nicht als aktive Sterbehilfe aufgefasst, sondern als Totschlag oder Mord. | Eine Tötung ohne Vorliegen einer Willensäußerung des Betroffenen wird dagegen allgemein nicht als aktive Sterbehilfe aufgefasst, sondern als Totschlag oder Mord. |