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Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder vermindert oder tritt eine Vermehrung seiner persönlichen Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten (§ 843 Abs. 1 BGB). Der Betreuer des Verletzten sollte gegebenenfalls diese Geldrente vom Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung einklagen.
 
Wird infolge einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit die Erwerbsfähigkeit des Verletzten aufgehoben oder vermindert oder tritt eine Vermehrung seiner persönlichen Bedürfnisse ein, so ist dem Verletzten durch Entrichtung einer Geldrente Schadensersatz zu leisten (§ 843 Abs. 1 BGB). Der Betreuer des Verletzten sollte gegebenenfalls diese Geldrente vom Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung einklagen.
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==Garantenstellung im deutschen Strafrecht==
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Wer es in Deutschland unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört (z.B. Körperverletzung gemäß § 223 StGB), ist nach diesem Gesetz nur dann wegen Unterlassung strafbar, wenn er oder sie rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg beim Opfer der Straftat nicht eintritt. Dies ist in § 13 Abs. 1 StGB gesetzlich geregelt. Juristen sprechen in diesen Fällen von einer Garantenpflicht. Die Voraussetzungen dieser Garantenpflicht werden in [[Rechtsprechung]] und Lehre als Garantenstellung bezeichnet.
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Folgende Entstehungsgründe für Garantenstellungen sind allgemein anerkannt:
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* durch Gesetz: § 1353 BGB für die ehelichen Lebensgemeinschaft; Polizeigesetze verpflichten Polizeibeamte zur allgemeinen Gefahrenabwehr; Fahrzeughalter haften für ihre Fahrzeuge gemäß § 7 StVG u.a.;
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* durch freiwillige Übernahme: in bestimmten Berufen wie bei Ärzten, Zahnärzten, Krankenpflegern, Altenpflegern, Erziehern; im Bewachungsgewerbe; bei [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälten]], [[Berufsbetreuer))n u.a.;
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* durch eine enge Familien-, Lebens- oder Gefahrengemeinschaft (z.B. bei Familienfeiern, gemeinsamen Urlaubsreisen, Bergtouren u.a.);
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* durch Gefahr begründendes Vorverhalten und wegen daraus entstandener Verkehrssicherungspflicht.
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Wird die Garantenstellung im Einzelfall vom [[Strafprozess|untersuchenden Strafgericht]] verneint oder das Unterlassen ist z.B. durch Notwehr gerechtfertigt, dann ist die fehlende Unterstützung trotz schlimmster Folgen beim Opfer für die Unterlassenden nicht strafbar.
    
==Unterstützungspflicht des deutschen Staates nach großem Schadensereignis==
 
==Unterstützungspflicht des deutschen Staates nach großem Schadensereignis==
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