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Soweit der Vormund/Pfleger/Betreuer Geld anzulegen hat, muss dies grundsätzlich mündelsicher erfolgen. Mündelsicherheit bedeutet zum einen, dass die Geldanlage davor geschützt ist, dass durch [[wikipedia:de:Insolvenz|Insolvenz]] des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt. Dazu gehören die meisten Banken in Deutschland einem [[wikipedia:de:Einlagensicherungsfonds|Einlagensicherungsfonds]] an.  
 
Soweit der Vormund/Pfleger/Betreuer Geld anzulegen hat, muss dies grundsätzlich mündelsicher erfolgen. Mündelsicherheit bedeutet zum einen, dass die Geldanlage davor geschützt ist, dass durch [[wikipedia:de:Insolvenz|Insolvenz]] des kontoführenden Institutes ein Verlustrisiko eintritt. Dazu gehören die meisten Banken in Deutschland einem [[wikipedia:de:Einlagensicherungsfonds|Einlagensicherungsfonds]] an.  
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Mündelsicher ist ein [[wikipedia:de:Wertpapier|Wertpapier]] darüber hinaus aber nur, wenn es auch selbst vor Verlusten (z. B. Kursschwankungsrisiken) geschützt ist. [[Mündelgeld|Mündelsichere Anlageformen]] sind in {{Zitat de §|1807|bgb}} BGB genannt, wobei heutzutage hauptsächlich öffentliche Anlagen (z.B. [[wikipedia:de:Bundesschatzbrief|Bundesschatzbrief]]e usw. und festverzinsliche Anlagen bei Banken und Sparkassen größere Bedeutung haben. Auch die klassischen [[wikipedia:de:Sparbuch|Sparbücher]] und [[wikipedia:de:Tagesgeldkonto|Tagesgeldkonten]] gehören zu den mündelsicheren Anlageformen. Voraussetzung ist immer, dass die Bank über eine ausreichend hohe Einlagensicherung verfügt. Die gesetzliche Einlagensicherung nach EU-Recht i.V.m. dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sieht derzeit nur einen Schutz bis zu 20.000 Euro vor. Es ist zum 1. 1. 2009 eine Erhöhung auf 50.000 Euro und bis 1.1.2010 auf 100.000 Euro beabsichtigt.
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Mündelsicher ist ein [[wikipedia:de:Wertpapier|Wertpapier]] darüber hinaus aber nur, wenn es auch selbst vor Verlusten (z. B. Kursschwankungsrisiken) geschützt ist. [[Mündelgeld|Mündelsichere Anlageformen]] sind in {{Zitat de §|1807|bgb}} BGB genannt, wobei heutzutage hauptsächlich öffentliche Anlagen (z.B. [[wikipedia:de:Bundesschatzbrief|Bundesschatzbrief]]e usw. und festverzinsliche Anlagen bei Banken und Sparkassen größere Bedeutung haben. Auch die klassischen [[wikipedia:de:Sparbuch|Sparbücher]] und [[wikipedia:de:Tagesgeldkonto|Tagesgeldkonten]] gehören zu den mündelsicheren Anlageformen. Voraussetzung ist immer, dass die Bank über eine ausreichend hohe Einlagensicherung verfügt. Die gesetzliche Einlagensicherung nach EU-Recht i.V.m. dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sah bisher nur einen Schutz bis zu 20.000 Euro vor. Es ist zum 01.07.2009 eine Erhöhung auf 50.000 Euro und bis 01.01.2011 auf 100.000 Euro erfolgt.
    
Der Vormund/Pfleger/Betreuer benötigt auch für die mündelsichere Geldanlage die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (§ 1810 BGB), es sei denn, er gehört zum Kreis der „befreiten“ Betreuer nach {{Zitat de §|1908i|bgb}} Abs. 2 BGB, das sind die allernächsten Familienangehörigen sowie [[Betreuungsverein|Vereins-]] und [[Betreuungsbehörde|Behördenbetreuer]] bzw. der befreiten Vormünder (§§ 1852, 1857a BGB).
 
Der Vormund/Pfleger/Betreuer benötigt auch für die mündelsichere Geldanlage die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung (§ 1810 BGB), es sei denn, er gehört zum Kreis der „befreiten“ Betreuer nach {{Zitat de §|1908i|bgb}} Abs. 2 BGB, das sind die allernächsten Familienangehörigen sowie [[Betreuungsverein|Vereins-]] und [[Betreuungsbehörde|Behördenbetreuer]] bzw. der befreiten Vormünder (§§ 1852, 1857a BGB).

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