Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] mitzuteilen (z.B. im [[Jahresbericht]]), wenn der Betreute einen Teil seines Vermögens selbst verwaltet. Diese Angabe muss mit einer Selbstverwaltungserklärung des Betreuten bestätigt werden. | Der Betreuer hat dem [[Betreuungsgericht]] mitzuteilen (z.B. im [[Jahresbericht]]), wenn der Betreute einen Teil seines Vermögens selbst verwaltet. Diese Angabe muss mit einer Selbstverwaltungserklärung des Betreuten bestätigt werden. |