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==Aufhebbarkeit der Eheschließung==
 
==Aufhebbarkeit der Eheschließung==
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Eine unter Verletzung des ({{Zitat de §|1304|bgb}} BGB geschlossene Ehe kann durch Entscheidung des [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]]es aufgehoben werden. Auch ein während der Eheschließung vorhandener Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit rechtfertigt die Eheaufhebung ({{Zitat de §|1314|bgb}} Abs. 1 und 2 Nr. 1). Die Aufhebbarkeit einer Eheschließung unterscheidet sich von der früheren Rechtsfolge der [[wikipedia:de:Nichtigkeit (Ehe)|Ehenichtigkeit]], die bis 30.06.1998 nach § 18 [[wikipedia:de:Ehegesetz|Ehegesetz]] bei Geschäftsunfähigkeit eines Eheschließenden eintrat.
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Eine unter Verletzung des {{Zitat de §|1304|bgb}} BGB geschlossene Ehe kann durch Entscheidung des [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]]es aufgehoben werden. Auch ein während der Eheschließung vorhandener Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit rechtfertigt die Eheaufhebung ({{Zitat de §|1314|bgb}} Abs. 1 und 2 Nr. 1). Die Aufhebbarkeit einer Eheschließung unterscheidet sich von der früheren Rechtsfolge der [[wikipedia:de:Nichtigkeit (Ehe)|Ehenichtigkeit]], die bis 30.06.1998 nach § 18 [[wikipedia:de:Ehegesetz|Ehegesetz]] bei Geschäftsunfähigkeit eines Eheschließenden eintrat.
    
Den Antrag auf [[wikipedia:de:Aufhebung (Ehe)|Eheaufhebung]] kann nach ({{Zitat de §|1317|bgb}} BGB binnen eines Jahres nach Bekannt werden der die Aufhebung rechtfertigenden Umstände beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] gestellt werden. Eine Eheaufhebung kann nicht stattfinden, wenn der Ehegatte nach Wegfall der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]], der [[wikipedia:de:Bewusstlosigkeit|Bewusstlosigkeit]] oder der vorübergehenden [[wikipedia:de:psychische Krankheit|Geistesstörung]] zu erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will.
 
Den Antrag auf [[wikipedia:de:Aufhebung (Ehe)|Eheaufhebung]] kann nach ({{Zitat de §|1317|bgb}} BGB binnen eines Jahres nach Bekannt werden der die Aufhebung rechtfertigenden Umstände beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] gestellt werden. Eine Eheaufhebung kann nicht stattfinden, wenn der Ehegatte nach Wegfall der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]], der [[wikipedia:de:Bewusstlosigkeit|Bewusstlosigkeit]] oder der vorübergehenden [[wikipedia:de:psychische Krankheit|Geistesstörung]] zu erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will.
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