Den Antrag auf [[wikipedia:de:Aufhebung (Ehe)|Eheaufhebung]] kann nach ({{Zitat de §|1317|bgb}} BGB binnen eines Jahres nach Bekannt werden der die Aufhebung rechtfertigenden Umstände beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] gestellt werden. Eine Eheaufhebung kann nicht stattfinden, wenn der Ehegatte nach Wegfall der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]], der [[wikipedia:de:Bewusstlosigkeit|Bewusstlosigkeit]] oder der vorübergehenden [[wikipedia:de:psychische Krankheit|Geistesstörung]] zu erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will. | Den Antrag auf [[wikipedia:de:Aufhebung (Ehe)|Eheaufhebung]] kann nach ({{Zitat de §|1317|bgb}} BGB binnen eines Jahres nach Bekannt werden der die Aufhebung rechtfertigenden Umstände beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] gestellt werden. Eine Eheaufhebung kann nicht stattfinden, wenn der Ehegatte nach Wegfall der [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]], der [[wikipedia:de:Bewusstlosigkeit|Bewusstlosigkeit]] oder der vorübergehenden [[wikipedia:de:psychische Krankheit|Geistesstörung]] zu erkennen gegeben hat, dass er die Ehe fortsetzen will. |