Das Rechtsinstitut der rechtlichen '''Betreuung''' wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene [[Betreuungsgesetz]] geschaffen. Die rechtliche Betreuung ist '''an die Stelle''' der früheren [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] über Volljährige und der [[wikipedia:de:Pflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist in den § 1814 BGB ff. des [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] (BGB) geregelt. | Das Rechtsinstitut der rechtlichen '''Betreuung''' wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene [[Betreuungsgesetz]] geschaffen. Die rechtliche Betreuung ist '''an die Stelle''' der früheren [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] über Volljährige und der [[wikipedia:de:Pflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] getreten und geht über sie deutlich hinaus. Sie ist in den § 1814 BGB ff. des [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuchs]] (BGB) geregelt. |