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==Innenverhältnis==
 
==Innenverhältnis==
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Im Innenverhältnis Betreuer - Betreuter kann sich der Betreuer jedoch [[Betreuerhaftung|schadensersatzpflichtig]] machen, wenn er [[Wunscherfüllung|Wünsche]] des Betreuten ohne wichtigen Grund mißachtet (§ 1826 BGB). Der Betreuer soll daher von seiner Vertretungsbefugnis nur sparsam Gebrauch machen und, wenn immer möglich, dem Betreuten Handlungen im Geschäftsverkehr ermöglichen.
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Im Innenverhältnis Betreuer - Betreuter kann sich der Betreuer jedoch [[Betreuerhaftung|schadensersatzpflichtig]] machen, wenn er [[Wunscherfüllung|Wünsche]] des Betreuten ohne wichtigen Grund mißachtet (§ 1826 BGB). Der Betreuer soll daher von seiner Vertretungsbefugnis nur sparsam Gebrauch machen und, wenn immer möglich, dem Betreuten Handlungen im Geschäftsverkehr ermöglichen. Außerdem benötigen rechtlich Betreuende in Deutschland eine (berufliche) [[Haftpflichtversicherung]].
    
==Konkurrierendes Handeln==
 
==Konkurrierendes Handeln==
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