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Nicht übernommen werden die so genannten Hotelkosten. Das bedeutet: Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit diese nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.
 
Nicht übernommen werden die so genannten Hotelkosten. Das bedeutet: Unterkunft und Verpflegung hat der Pflegebedürftige selbst zu zahlen. Außerdem kann das Pflegeheim dem Pflegebedürftigen Investitionskosten in Rechnung stellen, soweit diese nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.
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Eine ausführliche Erläuterung der Leistungen der Pflegekasse, zur Begutachtung und zur Einstufung in einen Pflegegrad findet sich zum Beispiel auf der Internetseite [https://www.pflege.de/ pflege.de].
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Eine ausführliche Erläuterung der Leistungen der Pflegekasse, zur [[MDK-Gutachten|Begutachtung]] und zur Einstufung in einen Pflegegrad findet sich zum Beispiel auf der Internetseite [https://www.pflege.de/ pflege.de].
    
Wichtig: zugleich oder vor dem Heimumzug ist die Pflegekasse von der Heimaufnahme zu informieren und bisherige Leistungen sind auf die o.g. vollstationäre Pflege umzustellen.  
 
Wichtig: zugleich oder vor dem Heimumzug ist die Pflegekasse von der Heimaufnahme zu informieren und bisherige Leistungen sind auf die o.g. vollstationäre Pflege umzustellen.  
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