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== Betreuerpflichten ==
 
== Betreuerpflichten ==
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Die [[Betreuerpflichten|Pflichten]] eines Berufsbetreuers sind grundsätzlich die gleichen wie bei anderen Betreuern. Sie ergeben sich aus {{Zitat-dej|§|1921|bgb}} BGB i.V.m. den gerichtlich übertragenen Aufgabenbereichen.  
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Die [[Betreuerpflichten|Pflichten]] eines Berufsbetreuers sind grundsätzlich die gleichen wie bei anderen Betreuern. Sie ergeben sich aus {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} BGB i.V.m. den gerichtlich übertragenen Aufgabenbereichen.  
    
Die '''Wünsche des Betreuten''' sind nach {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} der Maßstab des Handelns des Betreuers. Im Grundsatz muss jede Entscheidung mit dem Betreuten besprochen und im Sinn des [[Freier Wille|freien Willen]] des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in [http://dejure.org/gesetze/GG/2.html Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG)] verankerte Grundrecht auf Selbsbestimmung. Belange Dritter sind zweitrangig.  
 
Die '''Wünsche des Betreuten''' sind nach {{Zitat-dej|§|1821|bgb}} der Maßstab des Handelns des Betreuers. Im Grundsatz muss jede Entscheidung mit dem Betreuten besprochen und im Sinn des [[Freier Wille|freien Willen]] des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in [http://dejure.org/gesetze/GG/2.html Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG)] verankerte Grundrecht auf Selbsbestimmung. Belange Dritter sind zweitrangig.  
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