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Nicht ausreichend bestimmt ist, wenn als Voraussetzung für eine wiederkehrende Fixierung im Tenor ein ,,gleichbleibender Erregungszustand" angegeben ist., da ein solcher gerade bei einer unbehandelten manischen Phase über Wochen andauern kann, ohne dass eine dauerhafte Fixierung notwendig bzw. angemessen wäre.
 
Nicht ausreichend bestimmt ist, wenn als Voraussetzung für eine wiederkehrende Fixierung im Tenor ein ,,gleichbleibender Erregungszustand" angegeben ist., da ein solcher gerade bei einer unbehandelten manischen Phase über Wochen andauern kann, ohne dass eine dauerhafte Fixierung notwendig bzw. angemessen wäre.
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==Rechtsprechung zur Fixierung bei öff.-rechtlicher Unterbringung (PsychKG) und Forensik==
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==Rechtsprechung zur Fixierung bei öff.-rechtlicher Unterbringung ([[Psychisch-Kranken-Gesetz|PsychKG]]) und Forensik==
    
'''BVerfG,  Urteil vom 24. Juli 2018, 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16'''
 
'''BVerfG,  Urteil vom 24. Juli 2018, 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16'''
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