*In Brandenburg ist auch die Zustimmung des Betreuers bei Verlegung in andere Einrichtung nötig.
*In Brandenburg ist auch die Zustimmung des Betreuers bei Verlegung in andere Einrichtung nötig.
*In Bremen soll ein [[Verfahrenspfleger]] beim Vollzug der Unterbringungsanordnung hinzugezogen werden.
*In Bremen soll ein [[Verfahrenspfleger]] beim Vollzug der Unterbringungsanordnung hinzugezogen werden.
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*In Hamburg ist der Betreuer abweichend von den allgemeinen Regelungen des FGG bez. der Unterbringungsanordnung nach PsychKG nicht beschwerdeberechtigt.
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*In [[Hamburg]] ist der Betreuer abweichend von den allgemeinen Regelungen des FGG bez. der Unterbringungsanordnung nach PsychKG nicht beschwerdeberechtigt.
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*In NRW soll eine Vertrauensperson von der sofortigen Unterbringung benachrichtigt werden, in Sachsen-Anhalt sollen Angehörige verständigt werden.
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*In [[Nordrhein-Westfalen|NRW]] soll eine [[Vertrauensperson]] von der sofortigen Unterbringung benachrichtigt werden, in [[Sachsen-Anhalt]] sollen Angehörige verständigt werden.
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*In Rheinland-Pfalz ist geregelt, dass die Vorführung zur Untersuchung und die Zuführung zur Unterbringung auch ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zulässig ist.
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*In [[Rheinland-Pfalz]] ist geregelt, dass die Vorführung zur Untersuchung und die Zuführung zur Unterbringung auch ohne Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zulässig ist.
=== Fragen während des Vollzugs der Unterbringung ===
=== Fragen während des Vollzugs der Unterbringung ===