Dennoch kann es geboten sein, einen bereits vor einer derartigen Unterbringung bestellten Betreuer bereits im Vorfeld, ggf. auch zur Vermeidung einer solchen Betreuung zu beteiligen und auch in deren Vollzug. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Detailfragen, die in den einzelnen Bundesländern z. T. abweichend geregelt sind. Dies wird im folgenden dargestellt. Wenn in einem der Bundesländer eine bestimmte, hier als wünschenwert angesehene Betreuerbetiligung auch dort stattfindet, in dem sie nicht gesetzlich geregelt ist, so ist dies als Zeichen guter interdisziplinärer Zusammenarbeit zwar zu begrüßen, gesicherter wäre aber ein eindeutiger gesetzlicher, den Betreuer ernstnehmender gesetzlicher Anspruch. | Dennoch kann es geboten sein, einen bereits vor einer derartigen Unterbringung bestellten Betreuer bereits im Vorfeld, ggf. auch zur Vermeidung einer solchen Betreuung zu beteiligen und auch in deren Vollzug. Hierbei ergeben sich unterschiedliche Detailfragen, die in den einzelnen Bundesländern z. T. abweichend geregelt sind. Dies wird im folgenden dargestellt. Wenn in einem der Bundesländer eine bestimmte, hier als wünschenwert angesehene Betreuerbetiligung auch dort stattfindet, in dem sie nicht gesetzlich geregelt ist, so ist dies als Zeichen guter interdisziplinärer Zusammenarbeit zwar zu begrüßen, gesicherter wäre aber ein eindeutiger gesetzlicher, den Betreuer ernstnehmender gesetzlicher Anspruch. |