| − | Derzeit (Ende 2008) ist eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, wonach die Verfügung über Giro- und Kontokorrentkonten generell von Genehmigungen befreit werden soll.
| + | Zum 1.9.2009 tritt eine Gesetzesänderung des § 1813 BGB in Kraft, wonach die Verfügung über Giro- und Kontokorrentkonten generell von Genehmigungen befreit wird. |