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Derzeit (Ende 2008) ist eine Gesetzesänderung in Vorbereitung, wonach die Verfügung über Giro- und Kontokorrentkonten generell von Genehmigungen befreit werden soll.
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Zum 1.9.2009 tritt eine Gesetzesänderung des § 1813 BGB in Kraft, wonach die Verfügung über Giro- und Kontokorrentkonten generell von Genehmigungen befreit wird.
    
==Befreiungsregelungen==
 
==Befreiungsregelungen==

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