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==Telematikinfrastruktur in Deutschland==
 
==Telematikinfrastruktur in Deutschland==
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Im 4. Untertitel für die [[elektronische Patientenakte]] werden die Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten gesetzlich geregelt (§ 354 SGB V und § 355 SGB V) - ein riesiges IT-Infrastrukturprojekt!
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Im 4. Untertitel für die [[elektronische Patientenakte]] werden die Festlegungen für technische Voraussetzungen und semantische und syntaktische Interoperabilität von Daten gesetzlich geregelt (§ 354 SGB V und § 355 SGB V) - '''ein riesiges (europäisches) IT-Infrastrukturprojekt!'''
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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