===Vor vielen Entscheidungen musste eine Genehmigung eingeholt werden===
===Vor vielen Entscheidungen musste eine Genehmigung eingeholt werden===
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Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers musste vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] waren grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich ({{Zitat de §|1829|bgb}} BGB). Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hatte, blieb er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattete eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten galten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].
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Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers musste vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] waren grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich. Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hatte, blieb er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattete eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten galten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].