Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 15: Zeile 15:  
Besonderheit im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Vormundschaftsgerichtes übernahm der zuständige [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]] nach Maßgabe von {{Zitat-dej|§|37|LFGG}} des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit.
 
Besonderheit im württembergischen Teil von Baden-Württemberg: die Funktion des Vormundschaftsgerichtes übernahm der zuständige [[wikipedia:de:Bezirksnotar|Bezirksnotar]] nach Maßgabe von {{Zitat-dej|§|37|LFGG}} des Landesgesetzes Baden-Württemberg über die freiwillige Gerichtsbarkeit.
   −
Am 01.01.2018 ist die Justizstrukturreform in [[Baden-Württemberg]] in Kraft getreten, mit der Folge der Auflösung der alten württembergischen Gerichtsordnung. Diese württembergische Gerichtsordnung hatte sich von der badischen einst aus historischen Gründen unterschieden. Der traditionsreiche Gliedstaat Baden mit seiner alten Hauptstadt Karlsruhe hatte nach einer Volksabstimmung zusammen mit den ehemals protestantischen Gliedstaaten Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden eine neue gemeinsame Landesverfassung bekommen. Landeshauptstadt wurde Stuttgart. Karlsruhe wurde Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs. Die neue Landesverfassung für [[Baden-Württemberg]] trat am 19.11.1953 in Kraft. Das besondere Süddeutsche Notariat war lange durch den Art. 138 GG gegen übereilte Rechtsreformen geschützt. Nun haben seit 2018 alle 16 deutschen Bundesländer die gleichen Gerichtsstrukturen gemäß den Art. 92 bis 104 GG.
+
Am 01.01.2018 ist die Justizstrukturreform in [[Baden-Württemberg]] in Kraft getreten, mit der Folge der Auflösung der alten württembergischen Gerichtsordnung. Diese württembergische Gerichtsordnung hatte sich von der badischen einst aus historischen Gründen unterschieden. Der traditionsreiche Gliedstaat Baden mit seiner alten Hauptstadt Karlsruhe hatte nach einer Volksabstimmung zusammen mit den ehemals protestantischen Gliedstaaten Württemberg-Hohenzollern und Württemberg-Baden eine neue gemeinsame Landesverfassung bekommen. Landeshauptstadt wurde Stuttgart. Karlsruhe wurde Sitz des [[Rechtsprechung|Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs]] (siehe § 123 GVG). Die neue Landesverfassung für [[Baden-Württemberg]] trat am 19.11.1953 in Kraft. Das besondere '''Süddeutsche Notariat''' war lange durch den Art. 138 GG gegen übereilte Rechtsreformen geschützt. Nun haben seit 2018 alle 16 deutschen [[Bundesländer]] die gleichen Gerichtsstrukturen gemäß den Art. 92 bis 104 GG.
    
==Umbenennung ab 1.9.2009==
 
==Umbenennung ab 1.9.2009==
−
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) enthielt eine vollständige Neukodifizierung und hatte als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten war auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind seither beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die Betreuungs- und Unterbringungsangelegenheiten verblieben beim Vormundschaftsgericht, das seither aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird.  
+
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in [[wikipedia:de:Familiensache|Familiensache]]n und in den Angelegenheiten der [[Freier Wille|Freiwilligen]] Gerichtsbarkeit (FamFG) enthielt eine vollständige Neukodifizierung und hatte als neues Stammgesetz das bisherige [[wikipedia:de:FGG|FGG]] und das Buch 6 der [[wikipedia:de:ZPO|ZPO]] zum 01.09.2009 abgelöst. Hierin enthalten war auch eine Neuzuweisung der gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Zuständigkeiten für Angelegenheiten Minderjähriger sind seither beim [[wikipedia:de:Familiengericht|Familiengericht]] konzentriert, die [[Betreuungssache|Betreuungs-]] und [[Unterbringungssache|Unterbringungsangelegenheiten]] verblieben beim Vormundschaftsgericht, das seither aber [[Betreuungsgericht]] genannt wird.  
    
Auch der eingetragene Verein Vormundschaftsgerichtstag e.V. benannte sich am 05.11.2010 zum Betreuungsgerichtstag e.V. um. Der juristische Fachverband hat seine Bundesgeschäftsstelle und seinen Vereinssitz in Bochum in [[Nordrhein-Westfalen]].
 
Auch der eingetragene Verein Vormundschaftsgerichtstag e.V. benannte sich am 05.11.2010 zum Betreuungsgerichtstag e.V. um. Der juristische Fachverband hat seine Bundesgeschäftsstelle und seinen Vereinssitz in Bochum in [[Nordrhein-Westfalen]].
Zeile 37: Zeile 37:  
===Der Betreuer hatte regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten===
 
===Der Betreuer hatte regelmäßig über seine Tätigkeit zu berichten===
   −
Neben einer individuellen Auskunft hatte der Betreuer einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu [[Jahresbericht|berichten]] ({{Zitat de §|1840|bgb}} BGB). Hierzu konnten auch vom Gericht zur Verfügung gestellte [[Formulare]] verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten war auch über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]], soweit der Betreuer auch den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] innehatte. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden musste. In diesem Fall war auch zu Beginn der Betreuung ein [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen ( {{Zitat de §|1802|bgb}} BGB).
+
Neben einer individuellen Auskunft hatte der Betreuer einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu [[Jahresbericht|berichten]]. Hierzu konnten auch vom Gericht zur Verfügung gestellte [[Formulare]] verwendet werden. Neben dem Bericht über die persönlichen Verhältnisse des Betreuten war auch über die Vermögensverwaltung [[Rechnungslegung|Rechnung zu legen]], soweit der Betreuer auch den [[Aufgabenkreis]] [[Vermögenssorge]] innehatte. D.h., dass eine Aufstellung aller Kontobewegungen mit entsprechenden Belegen eingereicht werden musste. In diesem Fall war auch zu Beginn der Betreuung ein [[Vermögensverzeichnis]] zu erstellen.
    
===Vor vielen Entscheidungen musste eine Genehmigung eingeholt werden===
 
===Vor vielen Entscheidungen musste eine Genehmigung eingeholt werden===
   −
Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers musste vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] waren grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich ({{Zitat de §|1829|bgb}} BGB). Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hatte, blieb er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattete eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten galten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].
+
Eine Reihe besonders wichtiger Entscheidungen des Betreuers musste vom [[Vormundschaftsgericht]] genehmigt werden. Solche [[Genehmigungspflichten|Genehmigungen]] waren grundsätzlich vor der beabsichtigten Rechtshandlung erforderlich. Auch wenn der Betreuer für eine Angelegenheit eine gerichtliche Genehmigung hatte, blieb er für diese Frage selbst [[Betreuerhaftung|verantwortlich]], eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gestattete eine Handlung lediglich. Die vermögensrechtlichen Genehmigungspflichten galten auch für [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormünder]] Minderjähriger und [[wikipedia:de:Pflegschaft|Pfleger]].
    
== Siehe auch ==
 
== Siehe auch ==
−
[[Betreuungsgesetz]], [[Betreuungsverfahren]], [[Betreuerbestellung]], [[Unterbringungsverfahren]], [[Genehmigungspflichten]], [[Beaufsichtigung]], [[Rechtsprechung]]
+
* [[Betreuungsgesetz]], [[Betreuungsverfahren]], [[Betreuerbestellung]], [[Eingruppierung]], [[Unterbringungsverfahren]], [[Genehmigungspflichten]], [[Beaufsichtigung]], [[Rechtsprechung]]
 +
* [[Drittes Betreuungsrechtsänderungsgesetz]]
 +
* [[Kindschaftsrecht]]
 +
* [[Haager Übereinkommen]], [[Behindertenkonvention]]
    
== Literatur ==
 
== Literatur ==
−
  −
===Bücher im Bundesanzeiger-Verlag===
   
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
 
[[Bild:Buecher.jpg|right]]
−
*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/Verfahrenspflegschaft-in-betreuungs-und-unterbrin/ Harm: Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungssachen]
  −
  −
===Weitere Bücher===
   
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940260X/internetsevon-21 Coeppicus: Handhabung und Reform des Betreuungsgesetzes], ISBN 376940260X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/376940260X/internetsevon-21 Coeppicus: Handhabung und Reform des Betreuungsgesetzes], ISBN 376940260X
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170163337/internetsevon-21 Coeppicus: Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts], ISBN 3170163337
 
* [http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3170163337/internetsevon-21 Coeppicus: Sachfragen des Betreuungs- und Unterbringungsrechts], ISBN 3170163337
7.540

Bearbeitungen

Navigationsmenü