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Der Betreuer hat das Recht, im Rahmen seines [[Aufgabenkreis]]es die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen [[Prozessführung|gerichtlich]] und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten ({{Zitat de §|164|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]).
 
Der Betreuer hat das Recht, im Rahmen seines [[Aufgabenkreis]]es die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen und diesen [[Prozessführung|gerichtlich]] und außergerichtlich zu vertreten. Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten ({{Zitat de §|164|bgb}} [[wikipedia:de:Bürgerliches Gesetzbuch|BGB]]).
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Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht [[wikipedia:de:Entmündigung|bevormunden]]. Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit er dazu imstande ist. Daher soll der Betreuer ihn im dazu notwendigen Umfang [[Persönliche Betreuung|persönlich zu begleiten und zu unterstützen]] ({{Zitat de §|1821|bgb}}).
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Der Betreuer soll nach dem Gesetz für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht [[wikipedia:de:Entmündigung|bevormunden]]. Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit er dazu imstande ist. Daher soll der Betreuer ihn im dazu notwendigen Umfang [[Persönliche Betreuung|persönlich zu begleiten]] und [[Unterstützungspflicht|zu unterstützen]] ({{Zitat de §|1821|bgb}}).
    
Siehe zu Details unter [[Gesetzlicher Vertreter]].
 
Siehe zu Details unter [[Gesetzlicher Vertreter]].
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