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# Bei Einrichtungen, die den Begriff eines Heims im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, sind die Kriterien einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne stets als gegeben anzusehen.
 
# Bei Einrichtungen, die den Begriff eines Heims im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, sind die Kriterien einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne stets als gegeben anzusehen.
 
# In anderen Fällen liegt eine solche stationäre Einrichtung dann vor, wenn die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20, MDR 2021, 1294).
 
# In anderen Fällen liegt eine solche stationäre Einrichtung dann vor, wenn die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20, MDR 2021, 1294).
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'''Landgericht Münster, Beschluss vom 02.01.2025, 05 T 464/24'''
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# Es besteht ein zwingender Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Antrag auf Dauervergütung. Es handelt sich nicht um eine „kann“-Entscheidung.
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# Das Ermessen ist einzelfallbezogen auszuüben. Fehlerhafte Ablehnungsgründe sind die Bestellung eines Verhinderungsbetreuers, „Erfahrung im eigenen Arbeitsbereich“ bei Schwierigkeiten mit Anträgen anderer Betreuer und ebensolche Erfahrung mit dem Modell der Dauervergütung, mit dem keine sichere Arbeitserleichterung insbesondere durch Zeitersparnis erreicht werde.
    
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