[[Heilbehandlung]]en an kranken oder behinderten Menschen erfolgen in Deutschland in der Regel gegen Bezahlung. Allerdings übernehmen meistens die Krankenkassen als Dritte die vertraglichen Pflichten der Patienten auf Gewährung der im [[Behandlungsvertrag]] vereinbarten Vergütung. So ist es dann auch bei den zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen. | [[Heilbehandlung]]en an kranken oder behinderten Menschen erfolgen in Deutschland in der Regel gegen Bezahlung. Allerdings übernehmen meistens die Krankenkassen als Dritte die vertraglichen Pflichten der Patienten auf Gewährung der im [[Behandlungsvertrag]] vereinbarten Vergütung. So ist es dann auch bei den zugelassenen digitalen Gesundheitsanwendungen. |