* Die für eine Verwirklichung des Erforderlichkeitsprinzips unabdingbare Zusammenarbeit aller im Betreuungswesen tätiger Professionen sollte in Form von örtlichen Arbeitsgemeinschaften in den Landesausführungsgesetzen zum Betreuungsrecht institutionalisiert werden. | * Die für eine Verwirklichung des Erforderlichkeitsprinzips unabdingbare Zusammenarbeit aller im Betreuungswesen tätiger Professionen sollte in Form von örtlichen Arbeitsgemeinschaften in den Landesausführungsgesetzen zum Betreuungsrecht institutionalisiert werden. |