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* Der Vorrang des freien Willens eines Menschen als Ausdruck seiner Würde und seines Selbstbestimmungsrechts ist ausdrücklich in § 1896 BGB zu verankern.
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* Der Vorrang des [[Freier Wille|freien Willens]] eines Menschen als Ausdruck seiner Würde und seines [[Selbstbestimmung]]srechts ist ausdrücklich in § 1896 BGB zu verankern.
    
* Die für eine Verwirklichung des Erforderlichkeitsprinzips unabdingbare Zusammenarbeit aller im Betreuungswesen tätiger Professionen sollte in Form von örtlichen Arbeitsgemeinschaften in den Landesausführungsgesetzen zum Betreuungsrecht institutionalisiert werden.
 
* Die für eine Verwirklichung des Erforderlichkeitsprinzips unabdingbare Zusammenarbeit aller im Betreuungswesen tätiger Professionen sollte in Form von örtlichen Arbeitsgemeinschaften in den Landesausführungsgesetzen zum Betreuungsrecht institutionalisiert werden.
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Die Vorschläge sollten Bestandteil des zur Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister vorzulegenden Gesetzentwurfs sein.
 
Die Vorschläge sollten Bestandteil des zur Herbstkonferenz der Justizministerinnen und -minister vorzulegenden Gesetzentwurfs sein.
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== V.Pauschalisierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes ==
 
== V.Pauschalisierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes ==
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