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==Neu ab 01.07.1998==
 
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Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts trat zum 01.07.1998 in Deutschland in Kraft. Nun konnten auch [[Eherecht und Betreuung|Betreute unter bestimmten Umständen heiraten]].
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Das Gesetz zur Neuordnung des Eheschließungsrechts trat zum 01.07.1998 in Deutschland in Kraft. Nun konnten auch [[Eherecht und Betreuung|Betreute unter bestimmten Umständen heiraten]]. Das alte reichsdeutsche Ehegesetz aus der NS-Zeit war endlich aufgehoben worden. Das bürgerliche Eherecht wurde nun wieder ein Abschnitt im Familienrecht des BGB (Buch 4).
    
==Neu zum 01.01.1999==
 
==Neu zum 01.01.1999==
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