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====Beantragen von Sozialleistungen====
 
====Beantragen von Sozialleistungen====
 
[[Bild:Geldboerse.jpg|right]]
 
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Die o.g. sozialen Dienste müssen finanziert werden; darüber hinaus ist bei Übernahme einer Betreuung häufig der Lebensunterhalt des Betreuten nicht oder ungenügend gesichert. Hilfe bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe der Betreute Ansprüche auf Sozialleistungen gleich welcher Art hat, erleichtert dem Betreuer die Übernahme des Amtes erheblich. Am häufigsten dürfte auch hier die Beantragung von Arbeitslosengeld 1 und 2, Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen sowie Grundsicherung), von Wohngeld, Pflegewohngeld oder Renten sein. Weiter können in Frage kommen: Schwerbehindertenausweise (incl. Freifahrt im öff. Nahverkehr), Leistungen der Arbeitsförderung (incl. Reha- Maßnahmen), Pflegebeihilfen der Krankenkasse, Wohnberechtigungsscheine, Befreiung von den Eigenanteilen in der Krankenversicherung (Sozialklausel), Befreiung und Ermäßigung von Rundfunk- und Telefongebühren, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Steuerermäßigungen für Behinderte und Pflegebedürftige.
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Die o.g. sozialen Dienste müssen finanziert werden; darüber hinaus ist bei Übernahme einer Betreuung häufig der Lebensunterhalt des Betreuten nicht oder ungenügend gesichert. Hilfe bei der Feststellung, ob und in welcher Höhe der Betreute Ansprüche auf Sozialleistungen gleich welcher Art hat, erleichtert dem Betreuer die Übernahme des Amtes erheblich. Am häufigsten dürfte auch hier die Beantragung von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld, [[Sozialhilfe]] (Hilfe zum Lebensunterhalt und in besonderen Lebenslagen sowie Grundsicherung), von Wohngeld, Pflegewohngeld oder [[Rente]]n sein. Weiter können in Frage kommen: [[Schwerbehindertenausweis]]e (incl. Freifahrt im öff. Nahverkehr), Leistungen der Arbeitsförderung (incl. Reha- Maßnahmen), Pflegebeihilfen der Krankenkasse, Wohnberechtigungsscheine, Befreiung von den Eigenanteilen in der Krankenversicherung (Sozialklausel), Befreiung und Ermäßigung von [[Rundfunkbeitrag]] und Telefongebühren, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Steuerermäßigungen für Behinderte und Pflegebedürftige.
    
Die Vielzahl dieser Leistungen, die Vielzahl der Leistungsträger und die unterschiedlichsten Anspruchsgrundlagen machen deutlich, dass Einzelbetreuer, die meist auch keine Experten im Sozialrecht sind, hier einen sachkundigen Ansprechpartner brauchen. Zwar sind alle Sozialleistungsträger nach {{Zitat de §|14|sgb_1}} SGB-Abs. 1 zur Auskunft verpflichtet, aber dies steht häufig angesichts unübersichtlicher Behördenstrukturen und aus anderen Gründen oft nur auf dem Papier.
 
Die Vielzahl dieser Leistungen, die Vielzahl der Leistungsträger und die unterschiedlichsten Anspruchsgrundlagen machen deutlich, dass Einzelbetreuer, die meist auch keine Experten im Sozialrecht sind, hier einen sachkundigen Ansprechpartner brauchen. Zwar sind alle Sozialleistungsträger nach {{Zitat de §|14|sgb_1}} SGB-Abs. 1 zur Auskunft verpflichtet, aber dies steht häufig angesichts unübersichtlicher Behördenstrukturen und aus anderen Gründen oft nur auf dem Papier.
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