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Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen durch deutsche Beamte ist in § 839 BGB gesetzlich geregelt.

==Siehe auch==
* [[Betreuungsbehörde]]
* [[Amtsermittlungspflicht]]
* [[Grundrechte]]
* [[Behördenbetreuer]]
* [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft]]
* [[Betreuungsgerichtshilfe]]
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