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===gerichtliche [[Gewaltschutzanordnung]] zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG===
 
===gerichtliche [[Gewaltschutzanordnung]] zum Schutz des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG===
 
Das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, um zwangsweise durchgeführte Experimente an rechtlich betreuten Menschen für alle Zukunft in Deutschland auszuschließen. In der Zusammenschau mit Art. 1 Abs. 1 GG ist der deutsche Staat aber auch zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Deutschland auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet worden – auch innerhalb der eigenen Familien und im Privatbereich. Dies ist wegen des Grundrechts auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit im Einzelfall oft sehr schwierig (z.B. traditionelles Züchtigungsrecht; Dämonenglaube; religiöser Exorzismus).
 
Das deutsche Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ist zum einen ein Abwehrrecht gegen den Staat, um zwangsweise durchgeführte Experimente an rechtlich betreuten Menschen für alle Zukunft in Deutschland auszuschließen. In der Zusammenschau mit Art. 1 Abs. 1 GG ist der deutsche Staat aber auch zum Schutz der Grundrechte aller Menschen in Deutschland auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet worden – auch innerhalb der eigenen Familien und im Privatbereich. Dies ist wegen des Grundrechts auf Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit im Einzelfall oft sehr schwierig (z.B. traditionelles Züchtigungsrecht; Dämonenglaube; religiöser Exorzismus).
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===[[Kontrollbetreuer]] als gerichtlich bestellte [[Beaufsichtigung|Rechtsaufsicht]] gegen Grundrechtseingriffe durch bisher unbeaufsichtigte Vorsorgebevollmächtigte===
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Der [[Kontrollbetreuer]] (früher auch Vollmachtsbetreuer oder Überwachungsbetreuer genannt) ist ein nach deutschem Betreuungsrecht [[Betreuerbestellung|bestellter rechtlicher Betreuer]], der den [[Aufgabenkreis]] der Überwachung eines Bevollmächtigten hat. Diese Form der Betreuung unterscheidet sich von allen anderen [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenbereichen]], da sie parallel zu einer [[Vorsorgevollmacht]] angeordnet werden kann, während ansonsten [[Vorsorgevollmacht]] und Betreuung sich gegenseitig ausschließen.
    
===Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG auch durch [[Werkstatt für behinderte Menschen|Werkstätten für behinderte Menschen]] gewährleistet===
 
===Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Artikel 12 GG auch durch [[Werkstatt für behinderte Menschen|Werkstätten für behinderte Menschen]] gewährleistet===
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