**als prozentuale Vollversicherung (meist 50%, im Ruhestand 70% und für Kinder 80%), für Beamte, die für einen Teil der Behandlungskosten Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn haben) | **als prozentuale Vollversicherung (meist 50%, im Ruhestand 70% und für Kinder 80%), für Beamte, die für einen Teil der Behandlungskosten Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn haben) |