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**als prozentuale Vollversicherung (meist 50%, im Ruhestand 70% und für Kinder 80%), für Beamte, die für einen Teil der Behandlungskosten Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn haben)
 
**als prozentuale Vollversicherung (meist 50%, im Ruhestand 70% und für Kinder 80%), für Beamte, die für einen Teil der Behandlungskosten Anspruch auf Beihilfe von ihrem Dienstherrn haben)
 
**innerhalb beider gibt es seit 1.1.2009 den Basistarif, für den bei der Versicherung ein Kontrahierungszwang besteht, § 193 VVG und bei dem die Leistungen denen der GKV entsprechen.
 
**innerhalb beider gibt es seit 1.1.2009 den Basistarif, für den bei der Versicherung ein Kontrahierungszwang besteht, § 193 VVG und bei dem die Leistungen denen der GKV entsprechen.
**ALG II-Bezieher, die privat versichert sind, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu ihrer PKV, allerdings nur in der Höhe, die individuell der Basistarif dieser Versicherung kosten würde (§ 26 SGB II)
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**Bürgergeldbezieher, die privat versichert sind, erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu ihrer PKV, allerdings nur in der Höhe, die individuell der Basistarif dieser Versicherung kosten würde (§ 26 SGB II)
    
===Sondersysteme===
 
===Sondersysteme===
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