Das Sozialamt muss einem Heimbewohner die Fahrt zum Zahnarzt zahlen, wenn er keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen kann. Das entschied das Regensburger Sozialgericht. Der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII muss für einen heimuntergebrachten SGB-XII-Leistungsempfänger die Fahrtkosten zu ambulanten (Zahn-) Arztbehandlungen übernehmen, wenn diese Fahrten notwendig sind, der Betroffene nicht auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden kann und weder Krankenkasse noch das Pflegeheim die Kosten vorrangig übernehmen müssen. | Das Sozialamt muss einem Heimbewohner die Fahrt zum Zahnarzt zahlen, wenn er keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen kann. Das entschied das Regensburger Sozialgericht. Der Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII muss für einen heimuntergebrachten SGB-XII-Leistungsempfänger die Fahrtkosten zu ambulanten (Zahn-) Arztbehandlungen übernehmen, wenn diese Fahrten notwendig sind, der Betroffene nicht auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verwiesen werden kann und weder Krankenkasse noch das Pflegeheim die Kosten vorrangig übernehmen müssen. |