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| | # Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631). | | # Der Betreuer kann eine Vorsorgevollmacht nur widerrufen, wenn ihm diese Befugnis als eigenständiger Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen ist (Abgrenzung zu den Senatsbeschl v 13.11.2013 XII ZB 339/13 FamRZ 2014, 192 und v 1.8.2012 XII ZB 438/11 FamRZ 2012, 1631). |
| | # Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen. | | # Dieser Aufgabenkreis darf einem Betreuer nur dann übertragen werden, wenn das Festhalten an der erteilten Vorsorgevollmacht eine künftige Verletzung des Wohls des Betroffenen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betroffenen geeignet erscheinen. |
| − | # Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. | + | # Auch nach einem wirksamen Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den Betreuer kann der Bevollmächtigte noch im Namen des Betroffenen Beschwerde gegen die Betreuerbestellung einlegen. - Hinweis: hinfällig seit 1.1.23 aufgrund der Neuregelung des § 1820 Abs. 5 BGB. |
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| | '''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18''' | | '''BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - XII ZB 387/18''' |
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| | Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt. | | Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt. |
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| | + | '''LG Lübeck, Beschluss vom 24.10.2024, 7 T 475/24''' |
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| | + | #Zur Beschwerdebefugnis eines Kontobevollmächtigten bei Anfechtung eines Suspendierungsbeschlusses nach § 1820 Abs. 4 BGB. |
| | + | #Zur Frage, ob eine Kontovollmacht den Regelungen in § 1820 BGB unterfällt. |
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| | ===Kontrollbetreuer kann bestellt werden=== | | ===Kontrollbetreuer kann bestellt werden=== |