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==Neu zum 25.05.2018==
 
==Neu zum 25.05.2018==
 
Zum 25.05.2018 trat die EU-[[Datenschutz]]grundverordnung in Kraft.
 
Zum 25.05.2018 trat die EU-[[Datenschutz]]grundverordnung in Kraft.
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==Neu zum 01.07.2021==
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Zum 01.07.2021 gab es endlich die dringende Anrechnungsfreiheit für [[Aufwandspauschale]]n an [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtliche Betreuer]], die selbst im Sozialleistungsbezug sind. Seither sind die [[Aufwandspauschale]]n bis zu 3.000 € im Jahr (für 6 Betreute) auf Bürgergeld, [[Sozialhilfe]] und Versorgungsleistungen des [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] anrechnungsfrei und somit viel motivierender. Diese Gesetzesänderung war Teil des „Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe“ (Teilhabestärkungsgesetz) vom 09.06.2021. Es trat vollständig zum 01.01.2022 in Kraft.
    
==Neu ab 16.12.2021==
 
==Neu ab 16.12.2021==
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