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| | [[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]] | | [[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]] |
| | ==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)== | | ==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)== |
| − | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Vormundschaftsgericht]] zu vermeiden. Am 31.12.2008 waren dort bereits 823.765 Vollmachten registriert (siehe auch Grafik rechts). | + | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Vormundschaftsgericht]] zu vermeiden. Am 30. Juni 2009 waren dort bereits 916.091 Vollmachten registriert. Davon waren 595.837 mit einer Patientenverfügung kombiniert (siehe auch Grafik rechts). |
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| | Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht. | | Das gesetzliche [[Betreuungsverfahren]] (§§ 1896 ff. BGB) ist [[wikipedia:de:Subsidiarität|subsidiär]], das bedeutet, eine Betreuer soll nur bestellt werden, wenn dazu Bedarf besteht; bei Vorliegen einer wirksamen Vorsorgevollmacht besteht dieser Bedarf in der Regel nicht. |
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| − | Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhält im Bedarfsfall das [[Vormundschaftsgericht]]. | + | Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhält im Bedarfsfall das [[Vormundschaftsgericht]] und das Landgericht. |
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| | + | Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann. Ab 1.9.2009 können auch isolierte Betreuungsverfügungen eingetragen werden. |
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| | Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2008 fragten Vormundschaftsgerichte insgesamt 179.499 das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab. | | Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2008 fragten Vormundschaftsgerichte insgesamt 179.499 das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab. |