| − | Das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] trat in Kraft. Neu sind seither die [[Registrierung]]spflicht für [[Berufsbetreuer]], das [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]], das [[Angehörigenvertretungsrecht]] und die Abfragemöglichkeit durch Ärzte beim Zentralen [[Vorsorgeregister]] in Deutschland. | + | Das [[Betreuungsorganisationsgesetz]] trat in Kraft. Neu sind seither die [[Registrierung]]spflicht für [[Berufsbetreuer]], das [[Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz]], das [[Angehörigenvertretungsrecht]], die [[Ausschließlichkeitserklärung]] und die Abfragemöglichkeit durch Ärzte beim Zentralen [[Vorsorgeregister]] in Deutschland. |