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*Keine [[wikipedia:de:Vorstrafe|Vorstrafen]] (die im [[wikipedia:de:Führungszeugnis|Führungszeugnis]] vermerkt wären);
 
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*Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ([[wikipedia:de:Amtssprache|Amtssprache]] ist deutsch).
 
*Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse ([[wikipedia:de:Amtssprache|Amtssprache]] ist deutsch).
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'''KG Berlin, Beschluss vom 28. April 2009, 1 W 129/07'''; Zur Erforderlichkeit eines Berufsbetreuers:
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Die Bestellung eines Berufsbetreuers ist nicht gerechtfertigt, wenn eine zur Übernahme der ehrenamtlichen Betreuung grundsätzlich geeignete und bereite Person zur Verfügung steht, die in der Lage ist, ihre unzureichenden Kenntnisse der deutschen Sprache mit Hilfe Dritter zu kompensieren und so die Angelegenheit des Betroffenen eigenverantwortlich rechtlich zu besorgen.
    
===Grundfähigkeiten===
 
===Grundfähigkeiten===

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