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Dies gilt zum Beispiel für die soeben angesprochene Entwicklung der
 
Dies gilt zum Beispiel für die soeben angesprochene Entwicklung der
 
Fallzahlen. Nach der Neuregelung müssen die [[Betreuungsbehörde]]n bei ihrem
 
Fallzahlen. Nach der Neuregelung müssen die [[Betreuungsbehörde]]n bei ihrem
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Betreuervorschlag dem [[Gericht]] nicht nur die Anzahl der
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Betreuervorschlag dem [[Betreuungsgericht]] nicht nur die Anzahl der
 
Betreuungen mitteilen, sondern auch die der Vergütung zugrunde zu legende
 
Betreuungen mitteilen, sondern auch die der Vergütung zugrunde zu legende
 
Stundenzahl (§ 1897 Abs. 8 BGB; {{Zitat de §|8|btbg}} Abs. 2 [[BtBG]]).
 
Stundenzahl (§ 1897 Abs. 8 BGB; {{Zitat de §|8|btbg}} Abs. 2 [[BtBG]]).
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