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Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die  der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr  gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfologung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung.
 
Aufgabe des Kontrollbetreuers ist es, diejenigen Rechte geltend zu machen, die  der Betroffene selbst aufgrund seiner vorliegenden Beeinträchtigung nicht mehr  gegenüber dem Bevollmächtigten verfolgen kann. Hierzu gehört auch die Verfologung etwaiger Schadensersatzansprüche des Betroffenen gegen den Bevollmächtigten aus schuldhafter Pflichtverletzung.
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'''BGH, Beschluss vom 31. Juli 2024 - XII ZB 75/24'''
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Die Suspendierung einer Vorsorgevollmacht setzt die Prognose voraus, dass der Bevollmächtigte trotz angeordneter (Kontroll-)Betreuung nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handeln und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährden wird, insbesondere weil zu erwarten ist, dass der Bevollmächtigte den Weisungen des (Kontroll-)Betreuers nicht folgt.
    
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