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# Auf § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG kann auch eine Anordnung gestützt werden, sich von einem niedergelassenen Arzt untersuchen zu lassen.
 
# Auf § 82 Abs. 4 Satz 1 AufenthG kann auch eine Anordnung gestützt werden, sich von einem niedergelassenen Arzt untersuchen zu lassen.
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# Ein Ausländer ist nicht allein deshalb seinen Mitwirkungspflichten bei der Beschaffung von Identitätspapieren enthoben, weil er unter Betreuung steht. Es ist die ureigene Aufgabe eines Betreuers, den Betreuten im übertragenen Aufgabenbereich zu unterstützen. Ansonsten ist der Betroffene selbst für seine Angelegenheiten verantwortlich.
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# Ein Ausländer ist nicht allein deshalb seinen [[Mitwirkungspflicht]]en bei der Beschaffung von Identitätspapieren enthoben, weil er unter Betreuung steht. Es ist die ureigene Aufgabe eines Betreuers, den Betreuten im übertragenen Aufgabenbereich zu unterstützen. Ansonsten ist der Betroffene selbst für seine Angelegenheiten verantwortlich.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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