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Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. Ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, müsste durch Vorlage des entsprechenden Schwerbehindertenausweises, des Schwerbehindertenbescheides oder, falls vorgenanntes nicht vorliegt, ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden.
 
Als schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Hierzu zählen Querschnittsgelähmte, Doppeloberschenkelamputierte, Doppelunterschenkelamputierte, Hüftexartikulierte und einseitig Oberschenkelamputierte, die dauernd außerstande sind, ein Kunstbein zu tragen oder nur eine Beckenkorbprothese tragen können oder zugleich unterschenkel- oder armamputiert sind sowie andere schwerbehinderte Menschen, die nach versorgungsärztlicher Feststellung, auch aufgrund von Erkrankungen, dem angeführten Personenkreis gleichzustellen sind. Ob eine dieser Voraussetzungen vorliegt, müsste durch Vorlage des entsprechenden Schwerbehindertenausweises, des Schwerbehindertenbescheides oder, falls vorgenanntes nicht vorliegt, ärztliches Attest glaubhaft gemacht werden.
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==Online-Ausweisfunktion des Personalausweises==
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Vertrauliche Daten und [[Datenschutz]] gehören in Deutschland verfassungsrechtlich zusammen. Vertrauliche Daten könnten bzw. dürften ohne funktionierenden [[Datenschutz]] im globalen Internet gar nicht verarbeitet werden. Ein gesetzlicher [[Datenschutz]] ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zum Schutz der [[Grundrechte]] in Deutschland notwendig. Der moderne deutsche Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ermöglicht den Deutschen unter bestimmten Umständen – mit Lesegerät - die Souveränität über ihre eigene digitale Identität im Internet. So kann der Missbrauch der Identität (Identitätsdiebstahl) im Internet durch Dritte weitgehend verhindert werden.
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Umfangreiche Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen sind für die interessierte Bevölkerung ab 16 Jahren dringend notwendig, um die nächste Entwicklungsstufe in der deutschen digitalen Gesellschaft zu erreichen. Durch diese Hilfen zur Selbsthilfe könnte jeder technisch geeignete PC (Personalcomputer) oder Laptop bei entsprechender Vorsicht des Nutzers zu einem sicheren Terminal im globalen Internet werden. Dann wären auch medienbruchfreie [[Jahresbericht]]e der [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer*innen]] über das [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach|Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach]] irgendwann die Regel, nicht bloß die Ausnahme.
    
==Videos und Podcasts==
 
==Videos und Podcasts==
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