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In der Literatur zu § 1813 BGB überwiegt die Auffassung, es sei auf den Gesamtkontostand abzustellen. Es wird empfohlen, im Einzelfall eine Freigabe nach § 1812 BGB zu beantragen oder wenn es sich um regelmäßige Verfügungen handelt, um eine allg. Ermächtigung nach  § 1825 BGB. Derzeit (Mitte 2008) wird vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet, wonach die Genehmigungspflicht sich generell nicht auf Girokonten beziehen soll.
 
In der Literatur zu § 1813 BGB überwiegt die Auffassung, es sei auf den Gesamtkontostand abzustellen. Es wird empfohlen, im Einzelfall eine Freigabe nach § 1812 BGB zu beantragen oder wenn es sich um regelmäßige Verfügungen handelt, um eine allg. Ermächtigung nach  § 1825 BGB. Derzeit (Mitte 2008) wird vom Bundesjustizministerium ein Gesetzentwurf vorbereitet, wonach die Genehmigungspflicht sich generell nicht auf Girokonten beziehen soll.
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'''Gesetzentwurf: Änderung des § 1813 BGB'''
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'''Neu: Änderung des § 1813 BGB ab 1.9.2009'''
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Das Bundeskabinett hat am 20.08.2008 den Gesetzentwurf zur Reform des
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Zum 1.9.2009 ist der § 1813 BGB geändert worden (Gesetz vom 6.7.2009, BGBl. I. S. 1696). Ab diesem Zeitpunkt sind alle Verfügungen über Giro- und Kontokorrentkonten nicht mehr genehmigungspflichtig. Höhe der Abhebung/Überweisung und Kontostand spielen bei diesen Konten keine Rolle mehr. Hierdurch soll der tägliche Zahlungsverkehr von Betreuern (auch Online-Banking) erleichtert und das Gericht entlastet werden.
ehelichen Güterrrechts beschlossen, der auch Veränderungen im Bereich
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des Betreuungsrechts enthält.
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Hierbei geht es um die Änderung des § 1813 BGB. Nach dieser Vorschrift
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benötigt ein Betreuer für jede Verfügung eine Genehmigung durch das
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Vormundschaftsgericht, wenn das Kontoguthaben des Betreutenkontos mehr
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als 3000 EUR beträgt. Zudem werden Regelungen zur Registrierung von
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[[Betreuungsverfügung]]en im Zentralen [[Vorsorgeregister]] geschaffen. Derzeit
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ist das Vorsorgeregister nur für [[Vorsorgevollmacht]]en vorgesehen.
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Weitere Informationen in der Pressemitteilung des BMJ:
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www.bmj.de (http://redirect2.mailingwork.de/redirect.php?id=1717227&U=MzIxOTkx&PCT=false)
      
==Befreiungsregelungen==
 
==Befreiungsregelungen==

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