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Im Heimvertrag sind die Leistungen des Trägers im Einzelnen zu beschreiben und das dafür zu entrichtende Entgelt gemäß den jeweiligen Entgeltbestandteilen anzugeben ([http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__3.html § 3 WBVG]). Die detaillierte Leistungsbeschreibung dient der Vertragsklarheit. Schriftform ist gemäß [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]] seit 1.10.2009 erforderlich ([https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__6.html § 6 WBVG]).
 
Im Heimvertrag sind die Leistungen des Trägers im Einzelnen zu beschreiben und das dafür zu entrichtende Entgelt gemäß den jeweiligen Entgeltbestandteilen anzugeben ([http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__3.html § 3 WBVG]). Die detaillierte Leistungsbeschreibung dient der Vertragsklarheit. Schriftform ist gemäß [[Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz]] seit 1.10.2009 erforderlich ([https://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__6.html § 6 WBVG]).
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==  Informationspflichten ==
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==  [[Informationspflicht]]en ==
 
Schon vor Abschluss des Vertrags muss das Heim den künftigen Bewohner schriftlich über den Vertragsinhalt und über die Möglichkeit späterer Leistungs- und Entgeltveränderungen informieren ([http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__3.html § 3 WBVG]).  
 
Schon vor Abschluss des Vertrags muss das Heim den künftigen Bewohner schriftlich über den Vertragsinhalt und über die Möglichkeit späterer Leistungs- und Entgeltveränderungen informieren ([http://www.gesetze-im-internet.de/wbvg/__3.html § 3 WBVG]).  
  
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