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==Vertragsabschluss durch gesetzliche Vertreter==
 
==Vertragsabschluss durch gesetzliche Vertreter==
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Bevollmächtigte und Be¬treuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juris¬tisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswe¬gen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen.
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Bevollmächtigte und Betreuer sind in ihrer Eigenschaft als [[gesetzlicher Vertreter|Vertreter]] der Verbraucher - juristisch betrachtet - deren Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB beim Erfüllen der Vertragspflichten. Verletzen Vertreter Vertragspflichten gröblich schuldhaft, könnte der Vertrag des Verbrauchers deswegen gekündigt werden. Die Pflichtverletzung des Erfüllungsgehilfen würde auch den [[Vulnerabilität|vulnerablen Verbrauchern]] entsprechend zugerechnet. Gegebenenfalls müsste das zuständige [[Betreuungsgericht]] rechtzeitig eingreifen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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