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==Neu am 09.11.1989==
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Die Deutsche Demokratische Republik öffnete nach zahlreichen Massendemonstrationen der Ostdeutschen die Grenzübergänge zur Bundesrepublik und nach Westberlin.
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==Neu am 01.07.1990==
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Die erste [[Wahlrecht|gewählte]] Regierung der DDR unter Ministerpräsident Lothar de Maizière schloss mit der Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl den Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen den beiden deutschen Staaten. Die Volkskammer der DDR beschloss daraufhin am 22.07.1990 das „Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der DDR“ mit einigen geringfügigen Grenzänderungen im Vergleich zu den alten Reichsgrenzen.
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==Neu am 31.08.1990==
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Die beiden deutschen Regierungen schlossen miteinander den „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands – Einigungsvertrag“. Die Volkskammer und der Bundestag stimmten diesem Staatsvertrag jeweils mit qualifizierten Mehrheiten zu.
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==Neu ab 03.10.1990==
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Der Beitritt der DDR gemäß Art. 23 GG zum deutschen Grundgesetz beendete deren staatliche Souveränität. Am 14.10.1990 wurden dafür die fünf ostdeutschen Gliedstaaten [[Brandenburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]] und [[Thüringen]] verfassungsrechtlich wiederhergestellt. Mit dem juristischen Wirksamwerden des Beitritts sind in den ostdeutschen Bundesländern auch die Verträge über die Europäische Union mit einigen Übergangsregelungen in Kraft getreten. Für Ostdeutsche waren die föderalen Rechtsstrukturen völlig neu, weil sie bisher zentralistisch von Ostberlin aus regiert worden waren.