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Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des Berichts über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach § 1868 Abs.  1 ivm. § 1863 Abs. 3 Nr. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund von Kontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
 
Zur Aufhebung einer Zwangsgeldandrohung und zum Umfang des Berichts über die persönlichen Verhältnisse einer demenzkranken Heimbewohnerin nach § 1868 Abs.  1 ivm. § 1863 Abs. 3 Nr. 1 BGB, wenn der Betreuer aufgrund von Kontaktbeschränkungen wegen der sog. Corona-Pandemie seine Betreute nicht besuchen und sich keinen Eindruck von den persönlichen Verhältnissen machen konnte.
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==Videos und Podcasts==
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*[https://betroyt.de/podcast/folge-120-jahresbericht-was-sie-dem-gericht-wirklich-mitteilen-muessen/ Podcast betroyt.de zum Jahresbericht]
    
==Literatur==
 
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