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==Allgemeines==
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==[[Allgemeines]]==
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Die Aufgabe des Betreuers auf dem Gebiet der Vermögenssorge ist es, die finanziellen Interessen des Betreuten zu schützen und das [[Trennungsgebot]] zu beachten. Dazu gehört z.B. die Verfolgung von Ansprüchen des Betreuten (z.B. aus Kauf- oder Mietverträgen) und die Abwehr unberechtigter Ansprüche von dritten Personen (z.B. des Vermieters, der Bank usw.). Es gehört weiterhin hierzu die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens und die Verwaltung evtl. vorhandenen Vermögens.  
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Die Aufgabe des Betreuers im [[Aufgabenkreis]] der Vermögenssorge ist es, die finanziellen Interessen des Betreuten zu schützen und das [[Trennungsgebot]] zu beachten. Dazu gehört z.B. die Verfolgung von Ansprüchen des Betreuten (z.B. aus Kauf- oder Mietverträgen) und die Abwehr unberechtigter Ansprüche von dritten Personen (z.B. des Vermieters, der Bank usw.). Es gehört weiterhin hierzu die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens und die Verwaltung evtl. vorhandenen Vermögens.  
    
Zu Immobiliarbesitz siehe unter [[Grundstück]], zum Giroverkehr unter [[Girokonto]].
 
Zu Immobiliarbesitz siehe unter [[Grundstück]], zum Giroverkehr unter [[Girokonto]].
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'''LG Kleve, Beschl v 17.03.2015 - 4 T 62/15''':
 
'''LG Kleve, Beschl v 17.03.2015 - 4 T 62/15''':
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Die Bestellung eines Betreuers ist bei einer umfassenden und zweifelsfrei wirksam erteilten Vorsorgevollmacht auch dann nicht erforderlich, wenn eine Bank nicht bereit ist, diese zu akzeptieren.
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Die Bestellung eines Betreuers ist bei einer umfassenden und zweifelsfrei wirksam erteilten [[Vorsorgevollmacht]] auch dann nicht erforderlich, wenn eine Bank nicht bereit ist, diese zu akzeptieren.
    
'''Landgericht Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14''':
 
'''Landgericht Detmold, Urteil v. 14.1.2015, 10 S 110/14''':
    
# Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
 
# Eine Vollmacht bezüglich der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers berechtigt den Bevollmächtigten auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist.
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# Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
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# Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens der [[Vorsorgevollmacht]] von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch entstandenen Schaden (hier: Die Aufwendungen für die Einschaltung eines Rechtsanwalts).
    
==Abgrenzung des Aufgabenkreises==
 
==Abgrenzung des Aufgabenkreises==
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'''LG Hamburg, Beschluss vom 17.2.2000 – 301 T 264/99''':
 
'''LG Hamburg, Beschluss vom 17.2.2000 – 301 T 264/99''':
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Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die [[Vermögenssorge]], kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
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Gehört zum [[Aufgabenkreis]] des Betreuers die Vermögenssorge, kann auch der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer erklärt werden.
    
'''OLG Celle, Beschl v 8.4.2008, 14 W 16/08'''
 
'''OLG Celle, Beschl v 8.4.2008, 14 W 16/08'''
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==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
 
==Schutz der Vermögenswerte gegen den Zugriff Dritter==
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Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den Widerruf von [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmachten]], wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.
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Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z.B. durch den [[Vollmachtswiderruf|Widerruf]] von [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmachten]], wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.
    
Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z.B. Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim [[Finanzamt]] zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben.
 
Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z.B. Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim [[Finanzamt]] zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben.
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==Keine Verwendung für den Betreuer==
 
==Keine Verwendung für den Betreuer==
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Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen strikt trennen, darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1836 BGB).
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Der Betreuer sollte eigenes und verwaltetes Vermögen [[Trennungsgebot|strikt trennen]], darf beispielsweise Forderungen des Betreuten nicht auf sein eigenes Konto einziehen. Er sollte kein Treuhandkonto einrichten, sondern die Konten auf den Namen des Betreuten führen (§ 1836 BGB).
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Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als Insich-Geschäfte untersagt (§ 181 BGB).
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Er darf sich aus dem Vermögen des Betreuten auch kein Darlehen gewähren, selbst wenn er höhere Zinsen zahlt, als von der Bank zu erzielen wären. Solche Handlungen sind als [[Insichgeschäft|Insich-Geschäfte]] untersagt (§ 181 BGB).
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===Nichtveranlagungsbescheinigung===
 
===Nichtveranlagungsbescheinigung===
 
[[Bild:Finanzamt.jpg|200px|right]]
 
[[Bild:Finanzamt.jpg|200px|right]]
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Der Betreuer hat auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Betreuten beim Finanzamt zu beantragen.
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Der Betreuer hat auch ggf. eine Nichtveranlagungsbescheinigung für den Betreuten beim [[Finanzamt]] zu beantragen.
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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen Rentner, Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung gilt für max. drei Jahre.
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Eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhält jede natürliche Person auf Antrag, die voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (z.B. weil nur geringe Einkünfte erzielt werden). Dazu zählen in den meisten Fällen [[Rente|Rentner]], Studenten und auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Die NV-Bescheinigung gilt für max. drei Jahre.
    
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
 
Durch die Vorlage der NV-Bescheinigung beim Geldinstitut erübrigt sich ein Freistellungsauftrag; es wird kein Zinsabschlag an das Finanzamt abgeführt. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist, anders als der Freistellungsauftrag, hinsichtlich der Höhe der vom Steuerabzug freigestellten Erträge nicht begrenzt. Sinnvoll ist die Beantragung einer NV-Bescheinigung nur, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag übersteigen und die übrigen Einkünfte so gering sind, dass weitere Freibeträge (z.B. der Grundfreibetrag der ESt-Tabellen) nicht vollständig ausgeschöpft werden.
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==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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[[Girokonto]], [[Grundstück]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Anlagegeld]], [[Geldanlage]], [[Schenkung]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Sozialhilfe]], [[Trennungsgebot]], [[Finanzamt]]
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* [[Checkliste Vermögenssorge]], [[Girokonto]], [[Bankvollmacht]], [[Grundstück]], [[Vermögensverzeichnis]], [[Rechnungslegung]], [[Anlagegeld]], [[Geldanlage]], [[Schenkung]], [[Schlusstätigkeiten]], [[Bestattungsvertrag]], [[Sozialhilfe]], [[Trennungsgebot]], [[Finanzamt]], [[Mahnverfahren]]
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* [[Selbstverwaltungserklärung]]
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* [[Eidesstattliche Versicherung]], [[Zwangsvollstreckung]]
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* [[Insichgeschäft]]
    
==Literatur==
 
==Literatur==
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===Bücher im Reguvis-Verlag===
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/nachlasspflegschaft/ Jochum u.a.: Nachlasspflegschaft]
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*[https://shop.reguvis.de/betreuung-und-pflege/handbuch-vermoegenssorge-und-wohnungsangelegenheite-1/ Meier/Reinfarth: Handbuch Vermögenssorge, Neuauflage 2024]
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===Weitere Bücher===
   
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769409930/internetsevon-21  Fröschle: Betreuer ohne Konto - was tun; in Sonnenfeld (Hrsg.) : Nichtalltägl. Fragen aus dem Alltag des Betreuungsrechtes; Bielefeld 2006, S. 87], ISBN 3769409930
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3769409930/internetsevon-21  Fröschle: Betreuer ohne Konto - was tun; in Sonnenfeld (Hrsg.) : Nichtalltägl. Fragen aus dem Alltag des Betreuungsrechtes; Bielefeld 2006, S. 87], ISBN 3769409930
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511846/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht in der Bankpraxis, 3. Aufl. 2016], ISBN 3871511846
 
*[http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3871511846/internetsevon-21 Kampermann, Das Betreuungsrecht in der Bankpraxis, 3. Aufl. 2016], ISBN 3871511846
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===Zeitschriftenbeiträge===
 
===Zeitschriftenbeiträge===
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====Zur neuen Gesetzeslage ab 2023====
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====Zur [[neu]]en Gesetzeslage ab 2023====
 
*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungsrechts; btr aktuell 2023, 49
 
*Ahr: Die vermögensrechtlichen Genehmigungstatbestände des neuen Betreuungsrechts; btr aktuell 2023, 49
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
 
*Berger: Die neue Vermögenssorge; BtPrax 2023, 126
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==Weblinks==
 
==Weblinks==
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*[https://www.bgt-ev.de/fileadmin/Mediendatenbank/Internes/Materialien/211130_BGTalk_III_PPP_Vermoegenssorge.pdf BGT-Präsentation zur neuen Vermögenssorge (2023, Uwe Harm)]
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*[https://www.ueag-nrw.org/media/filer_public/61/25/61259d04-2c44-4746-99d0-cd59c8d81ca7/leitfaden_der_uag-nrw.pdf Leitfaden Betreuung und Bankverkehr (PDF)]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
 
*[https://www.juraforum.de/urteile/begriffe/vermoegenssorge Juraforum - Urteilsübersicht Thema Vermögenssorge]
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===für das Betreuungsgericht===
 
===für das Betreuungsgericht===
 
*[https://www.gesetzliche-betreuung-nbg.de/wp-content/uploads/2014/11/Rechnungslegung.pdf Rechnungslegung]
 
*[https://www.gesetzliche-betreuung-nbg.de/wp-content/uploads/2014/11/Rechnungslegung.pdf Rechnungslegung]
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*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Barkassenverzeichnis.pdf Barkassenverzeichnis (PDF)]
   
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Ausgaben-Einnahmenliste.pdf Übersicht - Einnahmen - Ausgaben (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Ausgaben-Einnahmenliste.pdf Übersicht - Einnahmen - Ausgaben (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
 
*[http://www.projekt-geben.de/downloads/Verbindlichkeitsliste.pdf Übersicht Verbindlichkeiten (PDF)]
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