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Die fehlende Kontrolle kann ein Nachteil der Vorsorgevollmacht sein, wenn beispielsweise der bevollmächtigte Familienangehörige aufgrund einer neuen Situation, wie einer neuen Partnerschaft, andere Interessen verfolgt, als für den Vollmachtgeber vorhersehbar war. Auch hat die Vorsorgevollmacht weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr als ein vom Gericht bestellter Betreuer. Insbesondere die Banken verlangen häufig, dass dort persönlich eine formularmäßige [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmacht]] des jeweiligen [[wikipedia:de:Kreditinstitut|Kreditinstitut]]es ausgefüllt wird.
 
Die fehlende Kontrolle kann ein Nachteil der Vorsorgevollmacht sein, wenn beispielsweise der bevollmächtigte Familienangehörige aufgrund einer neuen Situation, wie einer neuen Partnerschaft, andere Interessen verfolgt, als für den Vollmachtgeber vorhersehbar war. Auch hat die Vorsorgevollmacht weniger Akzeptanz im Rechtsverkehr als ein vom Gericht bestellter Betreuer. Insbesondere die Banken verlangen häufig, dass dort persönlich eine formularmäßige [[wikipedia:de:Bankvollmacht|Bankvollmacht]] des jeweiligen [[wikipedia:de:Kreditinstitut|Kreditinstitut]]es ausgefüllt wird.
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Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als [[Betreuer (Ehrenamt)|Betreuer]]  bestellt werden. Dies ist aber nicht gängige Praxis, da das [[Vormundschaftsgericht]] gesetzlich verpflichtet ist, bei der [[Betreuerbestellung|Betreuerauswahl]] den [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]]n und die [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Verwandten]] ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen ({{Zitat de §|1897|bgb}} Abs. 5 BGB).
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Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als [[Betreuer (Ehrenamt)|Betreuer]]  bestellt werden. Dies ist aber nicht gängige Praxis, da das [[Betreuungsgericht]] gesetzlich verpflichtet ist, bei der [[Betreuerbestellung|Betreuerauswahl]] den [[wikipedia:de:Ehegatte|Ehegatte]]n und die [[wikipedia:de:Verwandtschaft|Verwandten]] ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen ({{Zitat de §|1816|bgb}} Abs. 3 BGB).
    
Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das Grundrecht auf Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht wird.
 
Der Vorteil der Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung ist auch darin zu sehen, dass mit der Vollmachtserteilung das Grundrecht auf Selbstbestimmung zum Ausdruck gebracht wird.
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