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Siehe zu Details unter [[Betreuungsvoraussetzung]].
 
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==Neues Recht ab 1.1.2023==
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==[[Neu|Neues Recht]] ab 1.1.2023==
 
Die Justizministerkonferenz vom Juni 2015 beschloss, der Bundesregierung nahe zu legen, im künftigen Recht auch eine gesetzlich eintretende Beistandschaft des Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartners) für [[Gesundheitssorge|Gesundheitsangelegenheiten]] und ergänzende Fragen im Gesetz zu verankern. Im Rahmen der [[Betreuungsrechtsreform]], die am 1.1.2023 in Kraft trat, wurde auch die Ehegattenvertretung im [[Eherecht]] aufgenommen.
 
Die Justizministerkonferenz vom Juni 2015 beschloss, der Bundesregierung nahe zu legen, im künftigen Recht auch eine gesetzlich eintretende Beistandschaft des Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartners) für [[Gesundheitssorge|Gesundheitsangelegenheiten]] und ergänzende Fragen im Gesetz zu verankern. Im Rahmen der [[Betreuungsrechtsreform]], die am 1.1.2023 in Kraft trat, wurde auch die Ehegattenvertretung im [[Eherecht]] aufgenommen.
  
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