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====Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ====
 
====Geltendmachung von Zahlungsansprüchen ====
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Nach allgemeiner Auffassung gehört zur Vermögenssorge die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aller Art, die dem Betreuten zustehen. Dies können Zahlungsansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis sein ([[wikipedia:de:Arbeitsentgelt|Arbeitsentgelt]] usw.), Zahlungsansprüche, die der Betreute als Wohnungsinhaber hat ([[Miete]]n, Mietnebenkosten), Rückzahlungsansprüche gegen andere aus [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertiger Bereicherung]] oder [[wikipedia:de:unerlaubte Handlung|unerlaubter Handlung]] ([[wikipedia:de:Schadensersatz|Schadensersatz]], [[wikipedia:de:Schmerzensgeld|Schmerzensgeld]]), um nur einige zivilrechtliche Ansprüche zu nennen. Auch Ansprüche aus erbrechtlichen Verhältnissen ([[wikipedia:de:Erbschaft|Erbanteil]], [[wikipedia:de:Vermächtnis|Vermächtnis]], [[wikipedia:de:Pflichtteil|Pflichtteil]]sansprüche) können dazu zählen. Allerdings ist es in der Praxis auch oft der Fall, dass die Geltendmachung von Erbansprüchen als eigener Aufgabenkreis formuliert wird. Ist dies aber nicht gegeben, gehören sie zum Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]].
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Nach allgemeiner Auffassung gehört zur Vermögenssorge die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aller Art, die dem Betreuten zustehen. Dies können Zahlungsansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis sein ([[wikipedia:de:Arbeitsentgelt|Arbeitsentgelt]] usw.), Zahlungsansprüche, die der Betreute als Wohnungsinhaber hat ([[Wohnungsangelegenheiten|Mieten, Mietnebenkosten]]), Rückzahlungsansprüche gegen andere aus [[wikipedia:de:ungerechtfertigte Bereicherung|ungerechtfertiger Bereicherung]] oder [[wikipedia:de:unerlaubte Handlung|unerlaubter Handlung]] ([[wikipedia:de:Schadensersatz|Schadensersatz]], [[wikipedia:de:Schmerzensgeld|Schmerzensgeld]]), um nur einige zivilrechtliche Ansprüche zu nennen. Auch Ansprüche aus erbrechtlichen Verhältnissen ([[wikipedia:de:Erbschaft|Erbanteil]], [[wikipedia:de:Vermächtnis|Vermächtnis]], [[wikipedia:de:Pflichtteil|Pflichtteil]]sansprüche) können dazu zählen. Allerdings ist es in der Praxis auch oft der Fall, dass die Geltendmachung von Erbansprüchen als eigener Aufgabenkreis formuliert wird. Ist dies aber nicht gegeben, gehören sie zum Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]].
    
Darüber hinaus können öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche zum Aufgabenkreis gehören, z.B. Sozialleistungen aller Art, wie [[wikipedia:de:Arbeitslosengeld|Arbeitslosengeld]] 1 oder 2, [[wikipedia:de:Sozialhilfe|Sozialhilfe]] incl. [[wikipedia:de:Grundsicherung|Grundsicherung]], [[wikipedia:de:Rente|Rente]]n aller Art, [[wikipedia:de:Krankengeld|Krankengeld]], [[wikipedia:de:Wohngeld|Wohngeld]], [[wikipedia:de:Kindergeld|Kindergeld]], [[wikipedia:de:Erziehungsgeld|Erziehungsgeld]], [[wikipedia:de:Kriegsopferfürsorge|Kriegsopferentschädigung]], [[wikipedia:de:Opferentschädigungsgesetz|Opferentschädigung]] usw.. Bei den meisten Betreuten ist dies Hauptteil der Tätigkeit des Betreuers in diesem Aufgabenkreis.
 
Darüber hinaus können öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche zum Aufgabenkreis gehören, z.B. Sozialleistungen aller Art, wie [[wikipedia:de:Arbeitslosengeld|Arbeitslosengeld]] 1 oder 2, [[wikipedia:de:Sozialhilfe|Sozialhilfe]] incl. [[wikipedia:de:Grundsicherung|Grundsicherung]], [[wikipedia:de:Rente|Rente]]n aller Art, [[wikipedia:de:Krankengeld|Krankengeld]], [[wikipedia:de:Wohngeld|Wohngeld]], [[wikipedia:de:Kindergeld|Kindergeld]], [[wikipedia:de:Erziehungsgeld|Erziehungsgeld]], [[wikipedia:de:Kriegsopferfürsorge|Kriegsopferentschädigung]], [[wikipedia:de:Opferentschädigungsgesetz|Opferentschädigung]] usw.. Bei den meisten Betreuten ist dies Hauptteil der Tätigkeit des Betreuers in diesem Aufgabenkreis.
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