Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Zeile 114: Zeile 114:  
==== Betreuungsgerichtliche Genehmigung ====
 
==== Betreuungsgerichtliche Genehmigung ====
   −
Besonders gefährliche Behandlungen muss der Betreuer vom [[Betreuungsgericht]] genehmigen lassen.  Im [http://www.horstdeinert.de/lexikon/abschlussbericht.pdf Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht"] zur 74 Konferenz der Justizminister und Ministerinnen im Juni 2003 werden auch [[wikipedia:de:Psychopharmakum|Psychopharmaka]] benannt, die als besonders gefährlich eingestuft werden.   
+
Besonders gefährliche Behandlungen muss der Betreuer vom [[Betreuungsgericht]] genehmigen lassen.  Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74 Konferenz der Justizminister und Ministerinnen im Juni 2003 werden auch [[wikipedia:de:Psychopharmakum|Psychopharmaka]] benannt, die als besonders gefährlich eingestuft werden.   
    
Siehe hierzu unter: [[Genehmigung der Heilbehandlung]]
 
Siehe hierzu unter: [[Genehmigung der Heilbehandlung]]
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü