Besonders gefährliche Behandlungen muss der Betreuer vom [[Betreuungsgericht]] genehmigen lassen. Im [http://www.horstdeinert.de/lexikon/abschlussbericht.pdf Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht"] zur 74 Konferenz der Justizminister und Ministerinnen im Juni 2003 werden auch [[wikipedia:de:Psychopharmakum|Psychopharmaka]] benannt, die als besonders gefährlich eingestuft werden.
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Besonders gefährliche Behandlungen muss der Betreuer vom [[Betreuungsgericht]] genehmigen lassen. Im Abschlussbericht der Bund-Länder Arbeitsgruppe "Betreuungsrecht" zur 74 Konferenz der Justizminister und Ministerinnen im Juni 2003 werden auch [[wikipedia:de:Psychopharmakum|Psychopharmaka]] benannt, die als besonders gefährlich eingestuft werden.
Siehe hierzu unter: [[Genehmigung der Heilbehandlung]]
Siehe hierzu unter: [[Genehmigung der Heilbehandlung]]