Änderungen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Keine Änderung der Größe ,  11:37, 24. Aug. 2024
K
Zeile 24: Zeile 24:     
==Einwilligungsvorbehalt==
 
==Einwilligungsvorbehalt==
−
Die vorstehenden Überlegungen erübrigen sich jedenfalls für die Praxis, wenn in dem [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]], unter den der Rechtsstreit fällt, ein [[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet ist. Da die im Laufe eines Prozesses abzugebenden Erklärungen Willenserklärungen i. S. des {{Zitat de §|1903|bgb}} BGB darstellen, sind sie ohnehin nur mit Genehmigung des Betreuers wirksam.
+
Die vorstehenden Überlegungen erübrigen sich jedenfalls für die Praxis, wenn in dem [[Aufgabenkreis|Aufgabenbereich]], unter den der Rechtsstreit fällt, ein [[Einwilligungsvorbehalt]] angeordnet ist. Da die im Laufe eines Prozesses abzugebenden Erklärungen Willenserklärungen i. S. des {{Zitat de §|1825|bgb}} BGB darstellen, sind sie ohnehin nur mit Genehmigung des Betreuers wirksam.
    
Rechtsprechung:
 
Rechtsprechung:
7.537

Bearbeitungen

Navigationsmenü